Michael Flussfisch GmbH

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§14 BGB). Sie sind Vertragsbestandteil aller gegenwärtigen und zukünftigen, mit uns abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen. Sie gelten insbesondere für Verkaufs- und Lieferverträge und für von uns in diesem Zusammenhang erbrachte Beratungsleistungen. Der Besteller erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, spätestens jedoch mit Empfang unserer Ware oder sonstiger Leistungen, mit der Geltung dieser Bedingungen - auch für etwaige Folgegeschäfte - einverstanden. Mündliche Nebenabreden, der Ausschluss, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die auf ihrer Basis abgeschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Michael Flussfisch GmbH. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Der Geltung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf andere Weise übermittelt werden. Auch die vorbehaltlose Lieferung von Waren und Leistungen sowie die Entgegennahme von Zahlungen unsererseits bedeuten kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.


1. Angebot und Verträge

Unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt worden sind. Erklärungen und Anzeigen des Bestellers nach Vertragsschluss sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.


2. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich „ab Lager Hamburg" ausschließlich Verpackung, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungen der Michael Flussfisch GmbH sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei verspätetem Zahlungseingang behält sich die Michael Flussfisch GmbH vor, Fälligkeitszinsen gem. § 353 HGB und/oder Verzugszinsen zu berechnen.


3. Lieferungen, Transportversicherungen und Mitwirkungspflicht

Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers, Verpackungs- und Versandart nach bestem Ermessen. Für billigste Verpackungs- und Versandart wird keine Haftung übernommen. Sofern vom Besteller keine besonderen Anweisungen erteilt werden, ist die Michael Flussfisch GmbH oder deren Lieferant berechtigt, in seinem Auftrag die Transport- bzw. Valorenversicherung zu decken. Die Michael Flussfisch GmbH oder deren Lieferant haften in dem Umfang, in dem ihre Versender und Versicherer haften. Entstehende Kosten werden zu Selbstkostenpreisen berechnet. Für die Berechnung sind allein die von der Michael Flussfisch GmbH oder deren Lieferanten bei Abgang ermittelten Mengen, Gewichte oder Stückzahlen maßgebend. Die Nichteinhaltung angegebener Lieferfristen berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadenersatz. Die Beschränkung der Haftung gilt nicht, sofern der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht.
Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind. Sind Teillieferungen für den Besteller zumutbar, können diese erfolgen und in Rechnung gestellt werden. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Bei Nichtverfügbarkeit der Ware ist die Michael Flussfisch GmbH berechtigt, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurück zu treten. Die Michael Flussfisch GmbH ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihm eine etwaig schon erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.


4. Erfüllungsort und Verpackungen

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Michael Flussfisch GmbH. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager Hamburg" vereinbart. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, wenn die Produkte oder Geräte zum Versand gebracht werden. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.


5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus den Geschäftsverbindung der Michael Flussfisch GmbH resultierender, auch künftig erst entstehender Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen - und bis zur Einlösung hergegebener Schecks oder Wechsel das Eigentum der Michael Flussfisch GmbH. Bei Saldoziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Forderung aus dem Saldo. Der Eigentumsvorbehalt der Michael Flussfisch GmbH erstreckt sich auch auf durch Beoder Verarbeitung bzw. Verbindung entstandene neue Sachen nach dem Wertanteil (= Rechnungsbruttowert einschließlich Nebenkosten und Steuern) der Vorbehaltsware. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Die aus der Weiterveräußerung gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Verkäufer in Höhe der Ansprüche der Michael Flussfisch GmbH in dem Zeitpunkt zu ihrer Sicherung an die Michael Flussfisch GmbH ab, in dem er mit seinen Kunden die Kaufverträge abschließt.
Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt er auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Michael Flussfisch GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Auf Verlangen hat der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner der Michael Flussfisch GmbH mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten.


6. Rücktritt bei mangelhafter Kreditwürdigkeit

Wird nach Abschluss des Vertrages oder nach Lieferung der Ware festgestellt, dass der Besteller nicht kreditwürdig ist, oder tritt im Verlauf der Vertragsabwicklung eine Minderung seiner Kreditwürdigkeit ein, so ist die Michael Flussfisch GmbH zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und zur Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware, einschließlich Barabdeckung etwaiger gezogener Wechsel mit späterer Fälligkeit berechtigt. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet der Besteller der Michael Flussfisch GmbH hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Ware mitzunehmen. Der Besteller darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z. B. Leasingverträge), welche die Übereignung der Vorbehaltsrechte der Michael Flussfisch GmbH einschließen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Michael Flussfisch GmbH, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den uns zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an uns zu zahlen. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu informieren. Ihm ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen können. Die Michael Flussfisch GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers und nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % oder ihren Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt.


7. Produktangaben

Unsere Angaben über Produkte und Geräte sowie über Anlagen und Verfahren beruhen auf umfangreicher Entwicklungsarbeit und anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Ergebnisse, mit denen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung übernehmen, in Wort und Schrift nach bestem Wissen, behalten uns jedoch technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor. Das entbindet den Besteller jedoch nicht davon, unsere Erzeugnisse und Verfahren auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Verwendungsangaben des Bestellers sind nur maßgebend, wenn von uns dem Besteller bei Vertragsschluss schriftlich bestätigt wurde, dass die gelieferten Produkte oder Geräte für die vom Besteller beabsichtigte Verwendung geeignet sind. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter sowie für Anwendungen und Verfahrensweisen.


8. Sachmängel

Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln an neu hergestellten oder gebrauchten Produkten und Geräten verjähren, soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von einem Jahr nach Ablieferung bzw. Montage des vereinbarten Lieferungs- und Leistungsgegenstands. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, vorsätzlichem Verhalten oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch für Rückgriffsansprüche aus Verbrauchsgüterkaufverträgen des Bestellers oder seiner Kunden. Der Besteller ist verpflichtet, selbst oder durch den von ihm bezeichneten Empfänger als seinem Erfüllungsgehilfen, die Ware oder Leistung unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Für die Untersuchungs- und Rügepflicht gilt § 377 HGB. Offene Mängel - auch Abweichungen von einer etwa vereinbarten Beschaffenheit - sind unverzüglich, verborgene Mängel unmittelbar nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der in vorstehendem Absatz 1 genannten Verjährungsfrist schriftlich zu rügen. Unterlässt der Besteller die form- und fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine weiteren Rechte herleiten. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl entweder zur Lieferung fehlerfreier Ersatzware oder zur kostenlosen Beseitigung des Mangels verpflichtet, es sei denn, der mit der Nacherfüllung verbundene Kostenaufwand steht in keinem Verhältnis zur Erheblichkeit des Mangels und ist unzumutbar für uns. Der Besteller ist verpflichtet, ersetzte oder ausgetauschte Teile uns zurück zu übereignen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - wegen eines Mangels zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist diese Schadensersatzverpflichtung nach Maßgabe nachfolgender Ziffer 9 beschränkt. Für Rückgriffsansprüche der Michael Flussfisch GmbH gegenüber ihren Lieferanten gilt § 478 BGB.


9. Haftung

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 8 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit dem Besteller nach dieser Ziffer 9 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche bezüglich neu hergestellter Produkte und Geräte geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 8. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.


10. Verjährung

Andere als Mängelansprüche des Bestellers verjähren in zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Beschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei schuldhafter Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.


11. Rücksendung von Waren

Ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung können an den Besteller gelieferte mangelfreie Waren grundsätzlich nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Genehmigte Rücksendungen des Bestellers werden mit einem Abzug vom Verkaufspreis gutgeschrieben. Waren in angebrochener Verpackung, sowie Produkte, deren Auslieferung bereits länger als 6 Monate zurückliegt, können grundsätzlich nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Alle Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers.


12. Rechte an Know-how und Erfindungen

Bei uns vorhandene bzw. während der Durchführung der mit uns abgeschlossenen Verträge gewonnene geheime, hochwertige und fortschrittliche Kenntnisse (Know-how) sowie Erfindungen und etwaige diesbezügliche gewerbliche Schutzrechte stehen – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung bzw. der dem Besteller nach Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zustehenden Nutzung oder Verwendung der Liefergegenstände – allein der Michael Flussfisch GmbH zu.


13. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Unsere Elektro- und Elektronikgeräte sind B2B-Produkte und nicht für den privaten Gebrauch vorgesehen. Der Besteller ist verpflichtet, gelieferte Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16.03.2005 (ElektroG) nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Besteller stellt uns von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Der Besteller hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferten Elektro- und Elektronikgeräte weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Besteller, Dritte, an die er die gelieferten Elektro- und Elektronikgeräte weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Besteller verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Unser Anspruch auf Übernahme und Freistellung durch den Besteller verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Bestellers bei uns über die Nutzungsbeendigung.


14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz der Michael Flussfisch GmbH. Für Scheck- und Wechselklagen gilt daneben der gesetzliche Gerichtsstand. Im Verhältnis zu Privatleuten und Minderkaufleuten gilt die Gerichtsstandvereinbarung nur im Mahnverfahren. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Deutschen Recht.
Besteller aus EG-Mitgliedsstaaten sind uns bei innergemeinschaftlichem Erwerb zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns aufgrund von Steuervergehen des Bestellers selbst oder aufgrund falscher oder unterlassener Auskünfte des Bestellers über seine für die Besteuerung maßgeblichen Verhältnisse entsteht.


15. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



Hinweis: Daten des Bestellers werden von uns elektronisch gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.


Michael Flussfisch GmbH - Hamburg, Oktober 2010